Kindeswohl und Umgangsrecht
– Die Befragung des BMFSFJ
“Kindeswohl und Umgangsrecht”, so heißt die Studie, mit der das BMFSFJ erforschen möchte, wie sich die Ausgestaltung des Umgangsrechts auf das Befinden der Kinder und ihre weitere Entwicklung auswirkt und wie familiengerichtliche Verfahren hinsichtlich des Kindeswohls bestmöglich gestaltet werden können.
Hm, das kommt vor allem darauf an, was man unter Umgangsrecht versteht, würde ich sagen. Wenn das Recht des Kindes gemeint ist, den getrennt lebenden Elternteil zu sehen, ist es etwas ganz anderes, als wenn man damit das Recht des getrennt lebenden Elternteils meint, Umgang mit seinem Kind zu haben – ganz egal ob das Kind es will oder nicht, und unter welchen Umständen.
Leider kann ich aber an der Studie nicht teilnehmen, denn meine Trennung liegt länger als vier Jahre, nämlich zehn, zurück.
Dieses Kriterium halte ich für falsch, weil man hinterher immer schlauer ist als mittendrin.
Da in meinem Fall die konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts meiner Tochter Katja viele Tränen und Albträume, sowie die durchaus entbehrliche Erfahrung, über Jahre hinweg im Zentrum von Gerichtsverfahren zu stehen, bescherte, will ich der beauftragten Forschungsgruppe PETRA auf diesem Wege meine persönlichen Erkenntnisse zukommen lassen.
Die Vorgeschichte in Kürze
Bei der Trennung war Katja zarte drei Monate alt. Bis zu ihrem zweiten Lebensjahr, kümmerte sich ihr Vater eher sporadisch.
Sein Interesse wuchs jedoch gravierend, als ich nach zwei Jahren eine neue Beziehung einging. Plötzlich wollte er seine Tochter ganz oft und vor allem lange, d.h. drei Tage am Stück bei sich haben.
Das war zu viel auf einmal. Sie wollte sehr gerne bei ihm sein und mit ihm spielen, aber nicht dort übernachten – schon gar nicht ganz alleine im Dachgeschoss. Dementsprechend verweint und aus dem Lot kam sie nach diesen erzwungenen Übernachtungen zurück. Albträume, Schlafstörungen, regressives Verhalten und sozialer Rückzug in der Kindergruppe waren die Folgen.
Das wollte ich meinem Kind nicht zumuten und schlug vor, den Kontakt zunächst tagsüber zu intensivieren und die Übernachtungen sukzessive auszuweiten.
Die Ausgestaltung des Umgangsrechts und die Folgen
Doch der Vater zog vor Gericht, um den Umgang zu regeln. Weder das Jugendamt, noch das Gericht warfen einen Blick auf die Entwicklung der Schwierigkeiten. Die Rechte des Vaters auf sein Kind wurden mit der Holzhammermethode durchgedrückt und zwar ganz unabhängig davon, ob er die Jahre dazu genutzt hatte, Bindung und Vertrauen aufzubauen und dadurch eine Basis für Übernachtungen geschaffen wäre.
Wenn sich die Kleine mit Händen und Füßen weigerte mit ihrem Vater mitzufahren, wurde die Schuld bei mir gesucht. Ich würde sie nicht ausreichend dazu motivieren, hieß es, und wenn ich das nicht ändern würde, hätte ich mit Ordnungsstrafe zu rechnen. Die Schlafstörungen und die sozialen Auffälligkeiten wurden mit einer zufälligen zeitlichen Koinzidenz erklärt oder gar der unbewussten Übertragung meiner Ängste auf das Kind zugeschrieben.
Weil die Situation durch die voreingenommene Haltung von Jugendamt und Gericht immer absurder wurde, habe ich meine Erlebnisse aufgeschrieben. Sie sind in “Mama zwischen Sorge und Recht – Die aberwitzigen Erfahrungen einer Mutter in Sachen Umgang” nachzulesen.
Was ich aus dem Schlamassel gelernt habe
Meinen Erfahrungen nach darf es bei der Regelung des Umgangs, der dem Kindeswohl entsprechen soll, nie um pauschale Rechte von Elternteilen gehen. Es müssen viele kindbezogene Aspekte berücksichtigt werden:
* Welcher Elternteil hatte VOR der Trennung die Hauptfürsorge übernommen?
* Lebte der getrennt lebende Elternteil jemals in häuslicher Gemeinschaft mit seinem Kind? Wenn ja, wie lange?
* Wie stark hat sich der getrennt lebende Elternteil VOR der Trennung in die Kinder-Betreuung eingebracht und welches Vertrauensverhältnis hat er aufgebaut?
* Wie alt ist das Kind?
* Hat es Geschwister und dadurch Unterstützung?
* Spielte körperliche/psychische Gewalt eine Rolle in der Beziehung und bei der Trennung?
* Versucht ein Elternteil über die Hintertür “Umgang mit dem Kind” den durch die Trennung erlebten Machtverlust zu kompensieren?
Hätte, hätte, Fahradkette
Heute ist es übrigens so, dass meine Tochter (10) immer noch nicht bei ihrem Vater übernachten möchte. Seit er dies respektiert, geht sie sehr gerne zu ihm und freut sich auf die Tage bei ihm.
Hätte das Jugendamt und das Gericht von Anfang an ein Auge auf die Umstände gehabt und den Vater darin bestärkt, Schritt für Schritt das Vertrauen seiner Tochter zu gewinnen, anstatt ihn in der Durchsetzung seiner Rechte mit der Holzhammermethode zu unterstützen, hätten wir dem Kind viel Tränen und Ängste ersparen können.
Und ganz bestimmt würde sie längst bei ihm auch übernachten.
Carola Fuchs
Für alle, die die ganze absurde Geschichte lesen möchten:
Mama zwischen Sorge und Recht – Die aberwitzigen Erfahrungen einer Mutter in Sachen Umgang
12,99 €
Tja, ganz generell verwundert mich an diesem Rechtssystem, dass sich niemand mit den Persönlichkeiten der Erzeuger auseinandersetzen möchte.
Für mich gibt es einen gewaltigen, qualitativen Unterschied zwischen einem Vater und einem Erzeuger. Ich habe auch gerade das Vergnügen mich mit dem Erzeuger meines Kindes auseinanderzusetzen. Neun Jahre hat er sich in gar keiner Weise um das Kind gekümmert und nun will er Umgang.
Und natürlich kommt das Jugendamt erst einmal zur Mutter und natürlich wird das Kind als erstes befragt und natürlich übernimmt die Mutter die Kosten für den von ihm initiierten Gerichtsprozess.
Warum fragt keiner was hast du in den vergangen neun Jahren versucht, warum zahlst du keinen Unterhalt. Ach, so Künstler und der besondere Lebensstil da muss man natürlich tolerant sein. Und so ein Mist der hat ja insgesamt 6 Kinder von 5 verschiedenen Frauen…
Schade, dass er nachweislich ein notorischer Lügner ist, aber wen interessiert das?? Kinder brauchen ihre “Väter” wurscht, ob der “Vater” seine Kinder zur persönlichen Aufwertung missbraucht. Fragt doch eh keiner danach, die Mutter wird’s schon richten. Ich würde endlich erwarten ,das hier in Dtl. nicht nur pauschal geurteilt wird und in Fällen wie diesen sich die Jugendämter usw. vorher schlau machen und nicht erst die Kinder belasten. In jeden Strafrechtsprozess wird das Umfeld des Täters, Lebensführung usw. mit in die Bewertung des Sachverhalts einbezogen. Wenn es um das Kindeswohl geht spielt das keine Rolle. Im übrigen sind viele Kinder langfristig besser dran, wenn sie ihren narzisstischen, psychisch und emotional gestörten Erzeuger/in (gilt für Männer ebenso wie für Frauen) nicht ausgesetzt sind.
Ich kenne zu viele Leute und auch Kinder die unter dieser Art Umgang gelitten haben und das hat sehr wohl langfristige Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung.
Genau – der Art. 6 Abs. 4 GG (” Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft”) wird durch die “neuen Väterrechte” mit Füßen getreten. Art. 1 Abs. 1 GG besagt: die Würde des Menschen ist unantastbar. Wo bleibt die Würde des Kindes, wenn der Vater es gegen seinen Willen und unter Tränen zum Umgang zwingt? Wo bleibt die Würde des Kindes, wenn es vom Vater beleidigt wird oder wenn die Mutter in Gegenwart des Kindes vom Vater schlecht gemacht wird? Unser Rechtssystem hat sich in seinem Paragraphen-Dschungel verrannt. Gerichtliche Entscheidungen werden nur noch im Gerichtssaal getroffen – ohne tatsächlich im Vorfeld die Angelegenheit mal “neutral” zu betrachten. Zu oft wird nur verallgemeinert… das Kind will nicht… na dann kann ja nur die Mutter manipuliert haben. Was der Vater zum “nein” des Kindes beigetragen hat, danach fragt keiner – denn was nicht ist, kann ja nicht sein. “Im Namen des Volkes” ergeht dann folgendes Urteil… doch würde “das Volk” tatsächlich so urteilen??? Mir kommen da erhebliche Zweifel 🙁
Danke für den Beitrag!
Mache bei der Studie mit. Der Kleine war auch 3 Monate alt bei der Trennung und der Vater hat sich bis dahin eher wenig in die Betreuung eingebracht. Seit der Trennung versucht er es. Aber deine Erfahrungen zeigen mir, dass es wirklich wichtig ist das möglichst im Guten zu klären, damit beide das Kindeswohl an oberste Stelle setzen. Denn aktuell tu ich mir wirklich schwer, da ich meinen Ex nicht mehr sehen kann ohne unglaublich wütend und traurig zu werden. Hoffe wirklich, dass der Kleine nicht darunter leiden muss. Schlimm genug, dass ich ihm jetzt nicht das bieten kann was geplant war….
Ja! Unbdeingt versuchen, alles im Guten zu klären.
Das kann klappen, wenn beide in der Lage sind, die Verletzungen den Kindern zuliebe hintan zu stellen.
Oft brauchen die Paar dabei Hilfe.
Das derzeit praktizierte Familienrecht bietet diese Hilfe nicht. Und vor allem achten sie nicht darauf, wenn EINER die Kooperation im Sinne der Kinder ständig boykottiert.
Ich werde bei der Umfrage mitmachen. Meine Trennung ist erst 2,5 Jahre her.
Auch bei mir, ist der Leidensweg während der Beziehung lang gewesen und hat nun auch nach der Trennung noch kein Ende gefunden. Mein Ex hat auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Er hat mich massiv psychisch unter Druck gesetzt und das jahrelang. Ich war schon ganz unten, als er anfing auch körperlich handgreiflich zu werden… auch da habe ich ihn nicht verlassen. Erst als er das Kind weiter hineingezogen hat, das damals 5 Jahre alt war, habe ich den Absprung geschafft. Mit nichts außer dem, was wir am Leib trugen sind wir vor ihm an diesem Tag geflohen…
Das “Fachpersonal” und die vom Gericht bestellten Menschen, welche sich nun mit uns beschäftigen sind nicht hilfreich. Im Gegenteil – sie glauben an seine Show. Niemand möchte die Wahrheit hören… er ist ja solch ein eloquenter und sympathischer Mann…
Vor der Trennung hatte der Kindsvater sich nicht um sein Kind gekümmert – im Gegenteil. Das Kind musste sich vom KV anhören, dass das Kind ihn nerve, weil es immer nur spielen wolle und er aber Ruhe brauche. Das war von Geburt an so. Er war immer nur Vater, wenn er sein Kind mal präsentieren konnte. Alles Andere konnte er nicht – angefangen beim Windeln wechseln, Flasche geben oder auch nur an einem “nicht-repräsentativen-Ort” wo ihn keiner sehen konnte – spazieren gehen.
Jetzt nach der Trennung will er unbedingt mehr Umgang haben. Anfangs habe ich mich gefreut – endlich hat das Kind einen Vater.
Allerdings haben mich einige Dinge aufhorchen lassen – letztes Jahr z.B. hat der Vater dem Kind einfach die Haare abgeschoren, weil er es nicht mag, wenn das Kind längere Haare hat. Oder wenn das Kind mit völlig zugeschwollenen Augen und laufender Nase von ihm nach Hause kommt und berichtet, dass der Vater ihm die Medikamente gegen seine Allergie nicht gegeben habe… Auf Nachfragen ist das immer meine Schuld oder der Wunsch des Kindes gewesen. Ich habe die Medikamente nicht eingepackt. Das Kind wollte unbedingt die Haare abrasiert bekommen….
Nun erzählt das Kind immer häufiger, dass er an den Umgangstagen gar nicht beim Vater war, sondern sich im Haushalt der Freundin des Vaters aufhält und ihn gar nicht sieht. Wenn er ihn dann mal sieht, dann nur mit der Freundin und deren Kind gemeinsam und nur selten allein.
Beim Erziehungsberater erklärte das Kind dann, dass er mehr Zeit mit dem Vater verbringen wolle. Das hatte dann nach viel hin und her zur Folge und Gerichtsverhandlung und und und – am Ende bekommt der Vater noch vier Tage mehr Umgang im Monat mit dem Kind. Niemand fragte das Kind auch nur einmal nach dem Grund, warum er das sagte. Wenn ich dann anmerkte, dass es dem Kind nicht um die Quantität des Umgangs, sondern um die Qualität geht – war ich gleich die böse Mutter, die dem Vater das Kind vorenthalten will!!!
In dieser Schublade stecke ich nun – und egal was der Vater will – die Fachpersonen stehen voll hinter ihm.
Liebe Sabine,
Danke für deinen Kommentar und vor allem deine persönliche Geschichte! Es zeigt wieder einmal, wie oberflächlich derezit dem Zeitgeist gehorcht wird.
Man stellt jemand nicht in Frage, weil es derzeit politisch nicht korrekt ist.
Dabei wäre eine gesunde Skepsis viel besser als Vorschussloorbeeren. 🙂
Mir geht die Studie auch nicht weit genug! Könnten doch reichlich Erfahrungen über Jahre gesammelt werden, wie in der Vergangenheit angeordnete Beschlüsse zum Umgang in die Seelen der Kinder eingegriffen haben. Welche Folgen hatten diese Beschlüsse für die Sozialisierung der Kinder und welche für die Beziehungen zu ihren Bezugspersonen?
Ich darf leider auch nicht teilnehmen, da meine Trennung schon 11 Jahre zurück liegt. Bei mir hat das Familiengericht mit all seinen Helfern festgestellt, dass das, was beim Kindesvater stattfindet als kindeswohlgefährdend eingestuft wird! Da aber das Elternrecht und Kindschaftsrecht Vorrang hat, bin ich als Mutter verpflichtet, dass ich, falls der Vater ausfällt, seinen Part der Erziehung übernehmen muss. Der Kindesvater ist beratungsresistent ” da kann man nichts machen” — “die § reichen nicht, um dem Einhalt zu bieten”
Tja, das heißt im Klartext, ohne jahrelange therapeutische Unterstützung für mich und das Kind, wäre es nicht möglich gewesen einen angemessenen Umgang mit einem narzisstischen Kindesvater zu pflegen, in dem auch ein Kind lernen musste, deutlich Grenzen zu zeigen, sein Umfeld nicht a la ” ich hab die Macht und du bist blöd” abfällig zu behandeln, grad so wie es das Vorbild Superdad zu leben pflegte. ( Bei einem 5-Jährigen eine echte Herausforderung für Erzieher und Lehrer). Also ein echt schwerer Weg für ein Kind, der aufgrund eines schlechten Vorbildes dessen Recht Vorrang hat, schmerzlich lernen musste, was richtig und falsch ist. Ist DAS Kindeswohl, echtes Kindschaftsrecht und Elternrecht?
Ich glaube nicht!
Hmm, ich bekomme da echte Bauchschmerzen, wenn ich von all den facettenreichen Schwierigkeiten von Mamas lese, wo Gewalt, Missbrauch, Drohungen von Sorgerechtsentzügen, Polizei, die die Türen aufbricht, um die Kinder dem Umgang zu übergeben (meist geschieht das nur für Väter), Zwangsumgang schreiender Kinder, mangelnder Wohlverhaltensklauseln von Väter, ständige Klagen vorm Familiengericht durch Väter, Stalking anscheinend normal sind.
Kindeswillen gibt es nicht bei kleinen Kindern. Wieso eigentlich nicht?
Schlimm in diesem Zusammenhang, schlecht ausgebildete sogenannte Fachleute, die rein gar nichts von Hochstrittigkeit verstehen.
Auch das ist eine Facette, die beleuchtet werden soll, bevor darüber nachgedacht wird, welcher Umgang denn der Beste ist.
Müsste eigentlich heißen:
Kinderrechte / Kindeswille / Kindesinteressen
Danke, liebe Meggy, für diesen ausführlichen Kommentar.
Du sprichst sehr wichtige Aspekte an, die von den Verantwortlichen konsequent ignoriert werden.
Da entscheiden “Fachleute” über das Schicksal von Familien und gehen dabei den Elternteilen mit narzisstischen Persönlichkeitsstörungen reihenwiese auf den Leim. Es kommt ihnen nicht in den Sinn, dass jemand, der so sympathisch und souverän ist, sein Kind nur instrumentalisieren könnte, um den anderen Elternteil am Haken zu haben.
Um das zu vermeiden, wäre eine psychologische Zusatzausbildung eine große Hilfe. Ich verstehe nicht, dass die RichterInnen und JugenamtsmitarbeiterInnen nicht vehement dafür einsetzen, diese Fortbildung zu erhalten.
Ganz richtig! Es muss als erstes eine gute lückenlose Anamnese erstellt werden!
Die Interpretationen der Behörden sind von vornherein ad absurdum zu führen, das es sich bloß um reine Vermutungen handelt und keine auf Fakten beruhenden Annahmen! Fakt ist, dass das Kind Auffälligkeiten zeigte und offenbar gar nicht nach seiner Meinung gefragt wurde! Die Behörde trifft da Entscheidungen die viel zu wenig fundiert sind! So kann man nur noch größeren Schaden bewirken und am Ziel vorbei gehen! Leider!
Es fehlt ihnen, den amtlichen Entscheider(innen), in bestimmten Bereichen eindeutig an Sachverstand!