Mit ihrem Beitrag „Den Vätern die Rechte – den Müttern die Pflichten“ im Deutschlandradio Kultur, stocherte Karoline Ruhdorfer in ein wahres Wespennest. Die Gemüter erhitzten sich und die Kommentare blieben nicht immer sachlich. Dabei habe ich die Empörung nicht ganz verstanden.
Bestimmt sind sich alle in dem Punkt einig, dass ein Kind nicht gegen seinen Willen und schon gar nicht mit körperlicher Gewalt an jemand übergeben werden darf – auch wenn dieser Jemand ein Elternteil ist.
Jeder will also auch nach der Trennung das Beste für seine Kinder, aber es herrscht oft Uneinigkeit mit dem Ex-Partner was nun das Beste ist. Leider sind die Familiengerichte und die beteiligten Behörden im Falle dieser Uneinigkeit der Partner nicht in der Lage das Kindeswohl zu schützen.
Warum ist das so? Die Beschlüsse basieren oftmals auf den subjektiven Eindrücken des Richters, des Jugendamts und eventuellen Gutachter und nicht auf Prüfung der Akten, der Schriftsätze, beigebrachter ärztlicher und psychologischer Atteste und/oder auf entsprechenden wissenschaftlichen Studien. Es fehlt an psychologischem Wissen. Der Zeit und möglicherweise auch an der Bereitschaft, sich den Einzelfall genau anzusehen.
Gott sei Dank schaffen es laut Frau Prof. Walper über 90% der getrennten Eltern, sich im Laufe von 18 Monaten im Interesse des Kindes zu reorganisieren und etwaige Ressentiments gegenüber dem Ex hintanzustellen. Die übrig bleibenden ca. 5%, die diese Reorganisation nicht schaffen, schaden – auch laut Prof. Walper – dem Kindeswohl enorm, z.B. durch andauernde Verfahren und offene Konflikte.
Bei diesen hochstrittigen Fällen ist es realitätsfern, davon auszugehen, dass beide Partner einen 50%igen Anteil an den Konflikten haben. Eine derart extreme Uneinigkeit kommt z.B. dann zustande, wenn es ein Partner – aus welchen Gründen auch immer – nicht schafft, auf die Elterneben zu wechseln und ständig Sand ins Getriebe streut.
Für diese Kinder ist der moderne Lösungsansatz im Familienrecht, beide Partner aus Gerechtigkeitsgründen mit dem gleichen Recht auszustatten schlecht. Denn sie werden buchstäblich zwischen den Fronten zerrieben. Es geht hier ja auch nicht um Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern sondern darum, dass Kinder ein Recht auf eine konfliktarme Kindheit haben, in der sie sich nach der Trennung stabilisieren können.
Bestimmt wäre es besser, dem Elternteil, der VOR der Trennung die Hauptfürsorge übernommen hat, die Gelegenheit zu geben, seine Kraft in die Kinder und deren Stabilisierung zu stecken, anstatt in jahrelange und noch dazu willkürliche Verfahren verstrickt zu werden, die alle Beteiligten gesundheitlich und finanziell ruinieren.
Carola Fuchs